Allgemeine Informationen
Physiotherapie
Wie komme ich an eine gültige Verordnung für Physiotherapie im Rahmen der Krankenbehandlung
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Die ZUWEISUNG/VERORDNUNG erfolgt durch den behandelnden ARZT/FACHARZT/das KRANKENHAUS (30min; 45min; 60min).
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Je nach Versicherungsstatus kann eine BEWILLIGUNG durch die zuständige KRANKENKASSE notwendig sein. Eine Abklärung sollte vor Therapiebeginn erfolgen (Informationen erhalten Sie direkt bei der Ausstellung der Verordnung oder auch auf Anfrage im Therapiezentrum Saalfelden)
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VEREINBAREN Sie am besten TELEFONISCH einen TERMIN, um mit der Therapie so rasch wie möglich starten zu können.
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Die Vergütung der in Anspruch genommenen Behandlung erfolgt entweder unmittelbar nach jeder Einheit oder nach Abschluss einer Therapieserie. Sie erhalten eine Honorarnote.
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Eine aliquote KOSTENRÜCKERSTATTUNG erfolgt nach Einreichung der Honorarnote und des Zahlungsbelegs durch Ihre KRANKENKASSE (Achtung: Durchgeführte Behandlungen im Rahmen der Prävention werden nur in Ausnahmefällen von Zusatzversicherungen übernommen).
Ersttermin: Was ist mitzubringen?
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Eine gütlige Verodnung (gültig, nicht älter als drei Monate)
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Informationen von ärztlicher Seite (wenn vorhanden: Befunde, MRT, Röntgen,....)
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Passende Bekleidung, um AKTIV an der Therapie teilzunehmen
Was erwartet mich beim ersten Termin?
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Es wird ein physiotherapeutischer Befund erhoben und Behandlungsziele werden fixiert.
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Ihr Therapeut klärt Sie über Ihr Krankheitsbild und die notwendigen Behandlungsmaßnahmen, die zu erwartende Dauer und die damit verbundenen Kosten auf.
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Ein Behandlungsvertrag wird eingegangen.
Terminabsage?
Da es sich bei den Therapeuten des Therapiezentrums um Wahltherapeuten handelt, müssen vereinbarte Termine die nicht mindestens 24h vorab abgesagt werden, ohne Abzüge in Rechnung gestellt werden.
Behandlungsvertrag?
Im Rahmen der ersten Therpieeinheit wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, um gemeinsam an Ihrer Gesundheit zu arbeiten und dabei die Rechte und Pflichten beider Seiten zu berücksichtigen. Sie können den Vertrag vorab herunterladen oder ein Exemplar bei Ihrer ersten Therapiesitzung erhalten."
Diätologie
KOSTENRÜCKERSTATTUNG?
Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen derzeit keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatzversicherung:
Bei Vorliegen einer privaten Zusatz-Krankenversicherung ist individuell im Einzelfall zu prüfen, ob eine Kostenübernahme des Beratungshonorars durch die Versicherung erfolgt. Im Falle einer Kostenerstattung reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatzversicherung ein.
Selbstständige Unternehmer:
Erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS € 100, u. a. auch eine Diätberatung.
Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie auf der SVS-Website.